Aufzugsstörung richtig melden: die Checkliste
Eine Aufzugsstörung ist dann schnell behoben, wenn die Meldung sieben Dinge enthält: genauer Standort, betroffene Anlage, Fehlerbild statt Fehlercode, Zeitpunkt und Häufigkeit, Zustand von Kabine und Türen, Zugang zu Maschinenraum und Schacht sowie ein erreichbarer Ansprechpartner vor Ort. Wichtig vorab: Ist eine Person eingeschlossen, gilt der Notruf in der Kabine, nicht die Servicemeldung.
Welche sieben Angaben gehören in jede Störungsmeldung?
Eine Störungsmeldung ist keine Beschwerde, sondern eine technische Information. Je vollständiger sie ist, desto eher liegt das passende Ersatzteil beim ersten Termin bereit. Unvollständige Meldungen führen zu einem reinen Diagnosebesuch, dem ein zweiter Termin folgt.
Diese Angaben tragen die Fehlersuche. Sie lassen sich in wenigen Minuten zusammentragen, ohne technisches Vorwissen.
- Standort mit Straße, Hausnummer, Ort und, bei mehreren Anlagen im Objekt, die Bezeichnung des Aufzugs (Haus A, Vorderhaus, Lastenaufzug).
- Anlagennummer oder Fabrikat und Baujahr, falls bekannt. Beides steht meist auf dem Typenschild im Fahrkorb oder auf der Prüfbescheinigung.
- Das Fehlerbild in eigenen Worten: Was tut die Anlage, was tut sie nicht.
- Zeitpunkt des Auftretens und ob die Störung einmalig, wiederkehrend oder dauerhaft ist.
- Position der Kabine und Zustand der Türen: steht sie bündig, zwischen zwei Etagen, sind Türen offen oder blockiert.
- Ob sich Personen in der Kabine befinden oder befunden haben.
- Wie Maschinenraum, Schacht und Steuerung zugänglich sind und wer vor Ort aufschließt.
Warum das Fehlerbild wichtiger ist als die Fehlermeldung im Display
Fehlercodes sind herstellerspezifisch. Derselbe dreistellige Code bedeutet bei zwei Fabrikaten zwei verschiedene Dinge, und bei manchen Steuerungen ändert sich die Codierung sogar zwischen Softwareständen. Ein Code allein ist deshalb selten eine belastbare Grundlage für die Vorbereitung.
Das beobachtete Verhalten ist eindeutiger. "Die Tür fährt auf, stoppt kurz vor dem Anschlag und fährt wieder zu" beschreibt einen anderen Ausgangspunkt als "die Kabine quittiert den Ruf, fährt aber nicht los". Beschreiben Sie, was Sie sehen und hören: Geräusche, Ruckeln, Lichtsignale, ob die Etagenanzeige mitläuft, ob Innen- oder Außenruf reagiert.
Notieren Sie den Fehlercode trotzdem, wenn einer angezeigt wird. Er ist eine nützliche Zusatzinformation, nur eben kein Ersatz für die Beschreibung. Ein Foto vom Display und, wo möglich, eine kurze Videoaufnahme des Verhaltens sagen oft mehr als eine halbe Seite Text.
Zugang zu Maschinenraum und Schacht vor der Anfahrt klären
Der häufigste Grund für einen verlorenen Termin ist kein technischer, sondern ein organisatorischer: Der Maschinenraum ist verschlossen und niemand hat den Schlüssel. Klären Sie vor der Meldung, wo der Schlüssel liegt, wer ihn herausgibt und ob dafür jemand vor Ort sein muss.
Nennen Sie außerdem, ob der Zugang über einen Hof, eine Tiefgarage oder ein Treppenhaus mit eigener Schließanlage führt, ob ein Schlüsselkasten mit Code vorhanden ist und ob der Weg zum Schaltschrank frei ist. Abgestellte Kartons, Fahrräder oder Lagergut vor der Steuerung kosten am Einsatztag Zeit.
Halten Sie die Anlagendokumentation bereit. Schaltpläne, das Prüfbuch und die letzte Prüfbescheinigung der zugelassenen Überwachungsstelle helfen bei der Eingrenzung. Nach § 17 der Betriebssicherheitsverordnung sind Prüfbescheinigungen ohnehin am Betriebsort aufzubewahren, sie sollten also greifbar sein.
Ein Ansprechpartner vor Ort spart mehr Zeit als jede Eilmeldung
Benennen Sie eine Person mit Telefonnummer, die tatsächlich am Objekt erreichbar ist: Hausmeister, Objektbetreuung, ein Bewohner mit Schlüssel. Diese Person muss nicht technisch geschult sein. Sie muss aufschließen, den Weg zeigen und Rückfragen beantworten können.
Zweitens braucht es jemanden, der Aufträge freigeben darf. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das in der Regel die Verwaltung, nicht der Bewohner, der die Störung bemerkt hat. Wird beim Öffnen der Steuerung ein defektes Bauteil sichtbar, entscheidet die Erreichbarkeit dieser Person darüber, ob die Anlage am selben Tag wieder läuft oder erst nach der nächsten Rückfrage.
Nennen Sie beide Rollen in der Meldung, mit Namen und direkter Nummer. Eine zentrale Servicenummer, hinter der erst am nächsten Werktag jemand abhebt, hilft an der Anlage nicht weiter.
Fünf Missverständnisse, die eine Störungsmeldung ausbremsen
Diese Punkte tauchen immer wieder auf. Wer sie kennt, verkürzt die Bearbeitung spürbar.
- "Der Notruf reicht als Meldung." Der Notruf in der Kabine führt zu einer ständig besetzten Stelle und dient der Personenbefreiung. Ein Reparaturauftrag entsteht daraus nicht automatisch.
- "Ich habe die Anlage aus- und wieder eingeschaltet, jetzt läuft sie." Ein Reset löscht häufig den Fehlerspeicher. Melden Sie den Vorfall trotzdem, sonst fehlt bei der Wiederholung die Spur.
- "Es ist nur die Tür." Türstörungen sind der häufigste Ausfallgrund und selten trivial. Lichtgitter, Antrieb, Verriegelung und Steuerung kommen als Ursache in Frage.
- "Der Aufzug wurde gerade gewartet, das kann nicht sein." Wartung senkt die Ausfallhäufigkeit, sie schließt Störungen nicht aus. Der letzte Wartungstermin ist trotzdem eine wichtige Angabe.
- "Die Prüfung durch die Überwachungsstelle erledigt auch die Reparatur." Eine zugelassene Überwachungsstelle prüft und dokumentiert Mängel, sie beseitigt sie nicht. Die Mängelbeseitigung liegt beim Betreiber und seinem Instandhaltungsbetrieb.
Was nach der Meldung zu tun ist, bis jemand an der Anlage steht
Sichern Sie die Anlage gegen weitere Nutzung, solange sie gestört ist. Ein sichtbarer Hinweis an jeder Haltestelle verhindert, dass jemand in eine erneut blockierende Kabine steigt. Schalten Sie die Anlage nicht eigenmächtig spannungsfrei, wenn Sie dazu nicht befugt sind.
Dokumentieren Sie den Vorgang: Datum, Uhrzeit, wer gemeldet hat, wer erreicht wurde, was vereinbart wurde. Bei wiederkehrenden Störungen entsteht so eine Historie, und die ist entscheidend. Sie zeigt, ob ein Bauteil am Ende seiner Lebensdauer steht und ob eine Reparatur noch trägt oder eine Modernisierung wirtschaftlich sinnvoller wird.
TA-Technik betreut bestehende Aufzugsanlagen aller Hersteller und Fabrikate, im Einsatz in Kiel, Kronshagen, Schwentinental, Preetz, Plön, Eckernförde, Rendsburg, Neumünster und in Schleswig-Holstein. Gearbeitet wird nach aktuellem Stand der Technik, geltenden Normen und der Betriebssicherheitsverordnung. Reparieren, wenn Reparieren reicht. Modernisieren, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Ansprechpartner bleibt dabei derselbe.
Häufige Fragen
Den Notruftaster in der Kabine drücken und gedrückt halten, bis die Verbindung steht. Über das Zweiwege-Kommunikationssystem nach Anhang 1 Nr. 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung wird eine ständig besetzte Stelle erreicht. In der Kabine bleiben und den Standort nennen. Ein eigenständiges Öffnen der Türen oder ein Ausstieg zwischen zwei Etagen ist lebensgefährlich. Bei einem medizinischen Notfall zusätzlich den Rettungsdienst über 112 alarmieren.
Ja. Sporadische Störungen kündigen häufig einen fortschreitenden Defekt an, etwa an Türkontakten, Schützen oder der Nachregelung. Ohne Meldung fehlt beim nächsten Ausfall die Vorgeschichte. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Verhalten auch dann, wenn sich die Anlage von selbst wieder gefangen hat.
Der Betreiber der Anlage oder eine von ihm bevollmächtigte Person. Im Mehrfamilienhaus ist das in der Regel die Hausverwaltung, bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Verwalter, im Gewerbeobjekt die technische Objektbetreuung. Mieter und Bewohner können eine Störung melden, erteilen aber üblicherweise keinen kostenpflichtigen Auftrag.
Mängel werden nach TRBS 1201 dreistufig bewertet. Geringfügige Mängel sind in angemessener Frist zu beseitigen, spätestens innerhalb eines Jahres. Sicherheitserhebliche Mängel erhalten eine Frist der Überwachungsstelle und werden danach nachgeprüft. Bei gefährlichen Mängeln ist die Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Einstufung steht im Prüfbericht.
Ja. Weder die Betriebssicherheitsverordnung noch die europäische Aufzugsrichtlinie binden Instandhaltung oder Instandsetzung an den Hersteller der Anlage. Verlangt wird fachkundiges Instandhaltungspersonal. Praktische Hürden können proprietäre Steuerungen, Servicetools und die Ersatzteilversorgung sein. Diese Punkte klärt man vor der Beauftragung.
Die Anlagendokumentation mit Schaltplänen, das Prüfbuch, die letzte Prüfbescheinigung der zugelassenen Überwachungsstelle und, falls vorhanden, die Berichte der letzten Wartungen. Prüfbescheinigungen sind nach § 17 der Betriebssicherheitsverordnung ohnehin am Betriebsort aufzubewahren. Dazu die Schlüssel für Maschinenraum, Schacht und Zugangswege.
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